Abwasser Regeln für Boote

Abwasser Regeln für Boote

Eine der wichtigsten Informationen, die Bootsfahrer kennen sollten, sind Fäkalientank- und internationale Schwarzwasservorschriften, da sie sonst in verschiedenen Regionen bestraft werden können. Schwarzwasser, bekannt als Toilettenabfälle, ist ebenfalls ein wichtiges Thema bei der Meeresverschmutzung. Gegenwärtig gibt es keine internationale Regelung für Schwarzwasserentsorgung in Sportbooten. Die Vorschriften des Paragraphen IV des MARPOL-Übereinkommens (Meeresverschmutzung) gelten nur für Schiffe, die mehr als 400 BRZ haben oder mehr als 15 Passagiere befördern.

Daher wenden die Länder ihre eigenen Vorschriften für Binnengewässer an.

Belgien

Es ist verboten, feste oder flüssige Stoffe, die das Wasser verschmutzen können, sowohl im Binnenland als auch auf See einzuleiten oder abzulassen.

Dänemark

Boote, die vor dem 1. Januar 1980 gebaut wurden, müssen nicht mit einem Fäkalientank ausgestattet sein und können bis zu einer Entfernung von 2 Seemeilen von der Küste Abwasser einleiten. Vor dem 1. Januar 2000, aber nach dem 1. Januar 1980 gebaute Boote mit einer Länge von weniger als 10,5 m oder einer maximalen Breite von weniger als 2,8 m müssen nicht mit einem Fäkalientank ausgestattet sein und können bis zu einer Entfernung von 2 Seemeilen von der Küste Abwasser einleiten. Boote, die nicht unter die oben genannten Ausnahmen fallen, einschließlich aller Boote, die nach dem 1. Januar 2000 gebaut wurden, müssen mit einem Fäkalientank ausgestattet sein, der über eine Deckarmatur entleert werden kann.

Finnland

Die Einleitung von unbehandeltem Abwasser ist in einer Entfernung von weniger als 12 Seemeilen vom nächstgelegenen Land, d. h. innerhalb der Hoheitsgewässer, verboten.

Frankreich

Nach französischem Recht müssen neue Schiffe unter französischer oder ausländischer Flagge seit dem 1. Januar 2008 mit einer Kläranlage oder einem Rückhaltetank für Schwarzwasser ausgestattet sein, wenn sie Zugang zu französischen See- oder Flusshäfen, Liegeplätzen und Ankerplätzen haben wollen. Die Nutzer älterer Schiffe, die nicht mit einem System zur Behandlung von Schwarzwasser oder einem Fäkalientank ausgestattet sind, dürfen keine Abwässer einleiten und müssen daher Landtoiletten benutzen.

Deutschland

Boote unter deutscher Flagge oder unter der Flagge eines anderen Unterzeichnerstaates der HELCOM (The Baltic Marine Environment Protection Commission - auch bekannt als Helsinki-Kommission), die nach dem 1. Januar 2003 gebaut wurden und eine Toilette an Bord haben, müssen ein Toilettenrückhaltesystem gemäß der HELCOM-Empfehlung 22/1 haben. Vergnügungsschiffe unter den oben genannten Flaggen, die zwischen den genannten Daten gebaut wurden und eine Toilette an Bord haben, müssen ein Toilettenrückhaltesystem haben, wenn sie eine Länge von mehr als 11,50 Metern (Lh) und eine Breite von mehr als 3,80 Metern haben. Unterschreiten sie entweder diese Länge oder diese Breite, müssen sie keinen Tank haben. Für Vergnügungsschiffe, die beide Maße überschreiten, ist eine individuelle Ausnahme möglich, wenn sie der zuständigen Behörde nachweisen, dass der Einbau eines Fäkalientanks technisch nicht möglich ist oder die Kosten wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Die Vorschriften der MARPOL-Anlage IV über das Einleiten von Flüssigkeiten gelten für alle Sportboote, die mit einem Fäkalientank ausgestattet sind.

Griechenland

In Griechenland ist ein Fäkalientank zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die Vorschriften machen ihn zu einer praktischen Notwendigkeit. Auch bei der Entsorgung von Grauwasser ist Vorsicht geboten.

Niederlande

Es ist verboten, Schwarzwasser aus Sportbooten in Binnengewässer, Seen oder Hoheitsgewässer einzuleiten.

Norwegen

Das Einleiten von Abwasser aus Toiletten oder Fäkalientanks in einer Entfernung von mehr als 300 Metern vom Ufer ist streng verboten.

Spanien

Schiffe dürfen innerhalb der spanischen Hoheitsgewässer (12 Seemeilen) keine unbehandelten Abwässer einleiten.

Schweden

Seit dem 1. April 2015 ist es allen Sportbooten, einschließlich Booten unter ausländischer Flagge, verboten, Abwasser in die Seen, Binnengewässer und Hoheitsgewässer (12 Seemeilen) Schwedens einzuleiten. Für Sportboote, die unter Denkmalschutz stehen, gilt das Verbot nicht.

Als Abwasser gilt jede Einleitung von Abwasser und anderen Abfällen aus jeder Art von Toilette, einschließlich tragbarer Toiletten. Abwasser enthält Phosphor und Stickstoff, und das Hauptziel des Verbots besteht darin, deren Einleitung in schwedische Gewässer zu verringern.

Obwohl ein Eimer, Topf oder ähnliches nicht als Toilette gilt und daher nicht unter das Einleitungsverbot fällt, gibt es in Schweden Vorschriften, die besagen, dass jeder, der sich im Freien aufhält, alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen sollte, um die Umwelt nicht zu verschmutzen.

Sportboote können einen Fäkalientank einbauen, die Toilette nicht mehr benutzen und an Land gehen oder eine tragbare Toilette, eine Erdtoilette, eine Verbrennungstoilette oder ähnliches benutzen. Es ist nicht verboten, dass ein Sportboot eine Toilette mit direktem Abfluss hat, solange nichts abgelassen wird. Verfügt ein Boot nicht über eine Toilette, dürfen die Abwässer nicht ins Wasser eingeleitet werden, sondern müssen an Land entsorgt werden.

Die Jachthäfen sind dafür verantwortlich, dass die Bootseigner über geeignete Einrichtungen verfügen, um diese Abfälle an Land zu entsorgen.

Türkei

Einleitungen jeglicher Art können als illegal angesehen werden. Die Schiffe müssen eine Blue Card mitführen. Mit der Blue Card wird die Menge des an Land eingeleiteten Abwassers überwacht, um sicherzustellen, dass die Fäkalientanks abgepumpt und nicht ins Meer entleert werden.

USA 

Das Bundesgesetz besagt, dass unbehandelte Abwässer weder aus einer Toilette noch aus einem Fäkalientank in Binnengewässer oder Küstengewässer, die weniger als drei Meilen von der Küste entfernt sind, eingeleitet werden dürfen.

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